Behindertengerechte Ferienunterkünfte

Für Vermieter ist es wichtig, zwischen einer barrierefreien und einer behindertengerechten Ferienwohnung zu unterscheiden. Hierbei gibt es nämlich gravierende Unterschiede. Barrierefrei bezieht sich eher auf die Breite der Türen, Zimmer und die Ausstattung der Badezimmer. Dies ist nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern beispielsweise auch für ältere Menschen von Bedeutung. Wer sich als Vermieter darauf beruft, eine behindertengerechte Wohnung anzubieten, der sollte die Baunormen DIN-Norm 18 025 einhalten und diese auf eine bestimmte Beeinträchtigung anpassen. Die Baumerkmale schließen hier – anders als bei einer Barrierefreiheit – auch Türschwellen zur Terrasse und den Balkonen sowie eine ebenerdige Dusche ein. Die Bewegungsmöglichkeiten dürfen keinesfalls eingeschränkt sein.

Weitere Merkmale im Überblick:

Platzbedarf bei Rollstuhlfahrern
Der Wendekreis für einen Rollstuhl liegt bei einem Durchmesser von 150 cm. Diese Bewegungsfläche darf nicht durch z.B. Mauervorsprünge, Rohre, Heizkörper oder Handläufe eingeschränkt werden.

Treppen
Bieten Sie eine behindertengerechte Unterkunft an, sollte diese durch einen Aufzug oder eine Rampe zu erreichen sein. Menschen mit Gehbehinderung können das Feriendomizil so leichter erreichen. Bieten Sie weder Rampe noch Aufzug an, kann ein Handlauf Ihren Gästen den Aufstieg erleichtern. Ihre Wohnung gilt dann aber nicht mehr als behindertengerecht.

Aufzug
Der Platzbedarf wirkt sich natürlich auch auf die Größe des Aufzug-Fahrkorbs aus. Beachten Sie bitte außerdem die notwendige veränderte Anbringung des Bedienungstableaus u.a.

Türen
Alle Türen im Haus müssen in Höhe und Breite dem erweiterten Platzbedarf eines Rollstuhlfahrers angepasst sein. Achten Sie darauf, dass Zimmertüren (vor allem Badezimmertüren) nach außen aufgehen, damit eine gestürzte Person beim Öffnen der Tür nicht verletzt wird. Türschwellen sind bei einem behindertengerechten Angebot vollständig zu vermeiden.

Bad
Nicht die Quadratmeterzahl macht einen Raum barrierefrei, vielmehr kommt es auf die Ausstattung und Anordnung von Sanitärkeramik, Bedienungsvorrichtung und Hilfsmitteln an. Achten Sie beim Waschbecken auf die Möglichkeit zum Unterfahren bzw. zur seitlichen Nutzung. Am WC sind Spülung und Papierrollenhalter möglichst im vorderen oder seitlichen Bereich anzuordnen, damit diese ohne Anstrengung erreicht werden können. Planen Sie in der Dusche Platz für den Rollstuhl ein. Ist eine Badewanne vorhanden, ist eine Einstiegshilfe in Form eines Badelifters hilfreich. Zusätzliche Haltegriffe sind kein Muss, aber wünschenswert.

Küche
Stimmen Sie die Arbeitshöhe der Küche individuell ab. Optimal ist es, wenn Herd, Arbeitsfläche und Spüle über Eck für Rollstühle unterfahrbar angeordnet werden.

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